Fitnesstudiovertrag kündigen

Die Kündigung des Studiovertrags

Mit unseren kostenlosen Mustertexten für die Kündigung für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio können Sie als Studiomitglied sowohl ordentlich unter Wahrung der vereinbarten Kündigungsfrist wie auch außerordentlich ohne Einhaltung einer solchen Ihre Mitgliedschaft beenden. Hier erklären wir Ihnen, worauf es bei einer Kündigung eines Studiovertrags ankommt und was Sie beachten müssen.

Alles ist selbstverständlich kostenlos:

Einfach die Vorlage für eine Kündigung für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.

Was genau ist eine Kündigung?

Durch die Absendung einer Kündigung erklären Sie den eindeutigen Willen, das bisherige Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden zu wollen. Die Kündigungserklärung muss, damit sie wirksam wird, dem anderen Vertragsteil, hier also dem Studioinhaber, rechtzeitig zugehen. Durch die Kündigung wird das Nutzungsverhältnis, Ihre „Mitgliedschaft“ zum Ende der Kündigungsfrist oder, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, sofort beendet.

Für die ordentliche Kündigung ist keine weitergehende Begründung erforderlich. Hier sind allerdings die vertraglich vereinbarten oder sich aus den in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den AGB („Kleingedrucktes“) ergebenden Kündigungsfristen einzuhalten. Unter Umständen können diese ihrerseits aber auch unwirksam sein, insbesondere, wenn sie zu lange sind.

Bei der außerordentlichen Kündigung können Sie aufgrund des Eintritts eines so nicht vorhersehbaren Umstands, der eine erhebliche Vertragsstörung darstellt, grundsätzlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Wichtig ist, dass Sie nach Auftreten der Störung die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erklären müssen, da anderenfalls der Kündigungsgrund „erlischt“.

Im Anhang zu den Vorlagen finden Sie eine kurze Übersicht über aktuelle Rechtsprechung insbesondere zum Vorliegen eines wichtigen Grundes: So ist ein Umzug generell kein wichtiger Kündigungsgrund, dagegen das Auftreten einer dauerhaften oder zumindest längerdauernden Erkrankung schon.

Die äußere Form

Die Kündigung eines Studiovertrags ist grundsätzlich formlos möglich, allerdings können die Vertragsbedingungen eine schriftliche Kündigung vorsehen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Kündigungserklärung zwingend schriftlich niederlegen und auch eigenhändig unterschreiben müssen. Ihre Unterschrift muss zwar nicht lesbar sein, allerdings genügt ein bloßes „Handzeichen“, eine sogenannte Paraphe, nicht.

Eine Kündigung in elektronischer Form, insbesondere via E-Mail, ist bei Vereinbarung der Schriftform ausgeschlossen; hieran würde auch die Verwendung einer elektronischen Signatur nichts ändern.

Ebenso genügt es nicht, wenn Sie die Kündigungserklärung dem Studioinhaber nur per Fax zukommen lassen. Selbst die „nur zur Fristwahrung vorab“ erfolgende Übermittlung ist unbeachtlich, wenn die eigentliche Originalkündigungserklärung nicht rechtzeitig dem Studiobetreiber zugeht.

Angaben, die mindestens enthalten sein müssen

Eine schriftliche Kündigung muss enthalten

  • Den Adressaten, also den Studiobetreiber
  • Die eindeutige Angabe, dass die bestehende Mitgliedschaft beenden zu wollen
  • Den konkreten Zeitpunkt der Beendigung (eine zu kurze Zeitangabe ist unschädlich)
  • Bei der außerordentlichen Kündigung zudem: Den Kündigungsgrund

Durch die Angabe des Studioinhabers, vorzugsweise mit voller Anschrift, soll zum einen verdeutlicht werden, dass es konkret um das jeweilige mit diesem bestehende Vertragsverhältnis geht. Zum anderen wird so verdeutlicht, dass die Erklärung auch gerade an diesen gerichtet ist.

Die Verwendung des Wortes „Kündigung“ oder „[ich] kündige“ ist nicht zwingend notwendig, aber durchaus sinnvoll. Soweit nach entsprechender Auslegung der Kündigungswille auch anderweitig ermittelt werden kann (z. B. „verzichte ich auf eine weitere Mitgliedschaft“, „nehme ich von weiteren Trainingsmöglichkeiten Abstand“), kann dies auch genügen – empfohlen werden können derartige „Umschreibungen“ allerdings nicht.

Der konkrete Zeitpunkt, zu dem die Mitgliedschaft nach Ihrer Vorstellung und Ihrem Willen beendet werden soll, sollte ebenfalls eindeutig angegeben werden. Dabei unterliegen Sie bei der ordentlichen Kündigung, die keine besonderen Umstände oder Vorfälle erfordert, regelmäßig vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, die ihrerseits an den regulären Ablauf der Mitgliedschaft anknüpfen werden.

Bei der Kündigung von Studioverträgen, die sich regelmäßig in festen Zeiträumen fortsetzen (Verlängerung um ein Jahr, etc.), sollte mit einer „individuellen“ Kündigungsfrist vorsichtig umgegangen werden. Kann die Mitgliedschaft vereinbarungsgemäß nur zum Ende des Kalenderjahres – mit entsprechendem „Vorlauf“ – beendet werden, besteht kein Recht, die Kündigung etwa erst zum Ende des ersten Quartals des folgenden Jahres auszusprechen – hierin könnte eine Kündigung erst zum Ende des kompletten folgenden Jahres zu sehen sein. Vereinbart werden kann ein solcher Nutzungszeitraum natürlich schon.

Bei der außerordentlichen Kündigung sollte der Kündigungsgrund knapp, aber hinreichend geschildert werden. Soweit ärztliche Atteste über das Auftreten einer Krankheit vorliegen, sollten diese – in Kopie – beigefügt werden. Zwar wäre eine diesbezügliche Verpflichtung unwirksam, allerdings müssten diese spätestens „vor Gericht“ dann doch als Beweismittel für den Eintritt der Erkrankung vorgelegt werden.

Angaben, die enthalten sein können

Soweit für die Begleichung der monatlichen Mitgliedsbeiträge eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, kann diese ohne Weiteres im Zuge der Kündigung widerrufen werden; der Widerruf ist dabei unabhängig von der Wirksamkeit der (außerordentlichen) Kündigung selbst.

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