Gesellschaftsrecht
Der Begriff „Gesellschaft“ wird definiert als ein rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss von mehreren Personen auf dem Gebiet des Privatrechts zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Wichtige Grundsätze des Gesellschaftsrechts sind die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit. Die Privatautonomie besagt, dass jemand frei in seiner Entscheidung ist, mit wem er eine Verpflichtung eingeht und sich nach dem Gesellschaftsrecht bindet. Mit der Vertragsfreiheit wird sichergestellt, dass die Gesellschafter bei der konkreten Gestaltung der Vertragsdetails sehr viel Freiraum haben. Grund hierfür sind die viele gesetzliche Regelungen des Gesellschaftsrechts, die abdingbar sind. Dies bedeutet, dass sie durch andere Vereinbarungen verändert werden können.
Im Grunde werden Gesellschaften in Personengesellschaften und Körperschaften unterteilt. Wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Gesellschaftsformen sind die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten, die personelle Struktur, die rechtliche Selbstständigkeit, die Mitgliedsabhängigkeit und die Besteuerung.
In der traditionellen Personengesellschaften gelten die Gesellschafter als juristischer Träger von Rechten und Pflichten. Das Gesellschaftsvermögen steht den Gesellschaftern zur Verfügung und ist vom Privatvermögen der Gesellschafter getrennt. Der Grundtypus aller Personengesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Weitere Formen sind die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Stille Gesellschaft, die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Partnerschaftsgesellschaft, die einen Zusammenschluss von Freiberuflern wie etwa Ärzte und Architekten darstellt. Die GmbH & Co. KG gehört als Sonderform der KG auch zur Personengesellschaft. Sie stellt eine Personengesellschaft mit Haftungsbeschränkung dar.
In der Körperschaft ist die Gesellschaft selbst juristische Person mit Rechten und Pflichten. Die Körperschaft selbst ist Eigentümer des Gesellschaftsvermögens. Bei den Grundformen der Körperschaften sind ist vor allem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Praxis relevant. Die Gesellschaft haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter sind mit Stammeinlagen am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt. Weitere Körperschaftsformen sind der Verein (e.V.) als Grundform aller Kapitalgesellschaften, die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Genossenschaft (eG) und die Europäische Aktiengesellschaft (SE).