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Jan Bartholl

Rechtsanwalt

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Montag 11:0014:30
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Freitag 11:0014:30

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

2011 Rechtsanwaltskammer Berlin

Über Jan Bartholl

Rechtsanwaltskanzlei Bartholl Legal Services - Anwalt für Reiserecht und europäische Fluggastrechte.

Wir beraten und betreuen Sie umfassend in rechtlichen Angelegenheiten aus dem Flugrecht, Reiserecht und europäischen Luftverkehrsrecht. Lesen Sie unsere Beiträge zu Fragen über Gepäckschäden, Kofferverlust und Gepäckverspätung, Flugverspätung, Flugannullierung und europäische Fluggastrechte. Unser Schwerpunkt liegt in der Rechtsberatung zum Reiserecht und europäischen Flugrecht über die Ansprüche aus der FluggastVO Nr. 261/2004. Haben Sie Fragen zu Ansprüchen auf Entschädigung bei einem Kfz-Verkehrsunfall, können Sie Kontakt zu dem von uns empfohlenen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft und dem Reiseveranstalter durchzusetzen.


Wir beraten und betreuen Sie umfassend in rechtlichen Angelegenheiten aus dem Flugrecht, Reiserecht und europäischen Luftverkehrsrecht. Lesen Sie unsere Beiträge zu Fragen über Gepäckschäden, Kofferverlust und Gepäckverspätung, Flugverspätung, Flugannullierung und europäische Fluggastrechte. Unser Schwerpunkt liegt in der Rechtsberatung zum Reiserecht und europäischen Flugrecht über die Ansprüche aus der FluggastVO Nr. 261/2004. Flugpassagiere haben gegen die Fluggesellschaft und den Reiseveranstalter (soweit eine Pauschalreise vorliegt) Ansprüche auf Schadensersatz und Preisminderung bei Gepäckschäden. Unter die vom Flugrecht umfassten Gepäckschäden fallen alle Vorfälle wie Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung. Betroffene von Gepäckschäden sollten unverzüglich Rat einholen, um die extrem kurzen Anzeigefristen und die Formalien der Schadensanzeige einzuhalten. Die Gepäckschadensregulierung richtet sich vorrangig nach dem Völkerrecht (Montrealer Übereinkommen, Warschauer Abkommen) in Verbindung mit europäischen Vorschriften. Passagiere haben Anspruch auf vollumfänglichen Schadensersatz und Ausgleich aller entstandenen Schäden und Kosten, auch solcher, die die Haftungshöchstgrenze von 1131 Sonderziehungsrechten übersteigen. Der Schadensausgleich orientiert sich rechtlich nicht am Gewicht oder der Anzahl der Koffer, sondern pro Person und Fluggast. Ausgelöste Rechtsanwaltsgebühren sind vom Anspruch auf Freistellung von Rechtsverfolgungskosten umfasst. Im Falle der Gepäckverspätung haben Betroffene einen Anspruch auf Entschädigung und Ersatz aller entstandenen Kosten und Aufwendungen. Dies beinhaltet auch den Anspruch auf Ersatz der Kosten, die durch notwendig ersatzbeschaffte Gegenstände oder die Einschaltung eines Anwaltes entstehen. Häufig versuchen Fluggesellschaften die Kosten um bis zu 50% zu senken, indem behauptet wird, dass Gebrauchsgegenstände lediglich in dieser Höhe ausgeglichen werden müssten.

Bewertungen für Jan Bartholl

star star star star star Donnerstag, 14. Juli 2011

Nach katastrophalen Mängeln auf unserer Urlaubsreise nach Miami haben wir Herrn Bartholl mit der Vertretung unserer Interessen beauftragt. Wir sind sehr mit dem Ergebnis zufrieden. Wir haben mehr Entschädigung erhalten als erwartet und wurden exzellent beraten. Wir können Herrn Rechtsanwalt Bartholl als kompetenten und erfahrenen Anwalt für Reiserecht empfehlen.

star star star star star Montag, 17. Juli 2023

Privatrecht Anwalt Ich bin durch die guten Bewertungen auf den Anwalt aufmerksam geworden. Habe Herrn Bartholl dann eine mail geschrieben und meinen Fall erklärt. Herr Bartholl hat noch am gleichen Tag geantwortet und sehr schnell mein Geld gesichert. Ich schließe mich den Bewertungen hier an: Herr Bartholl ist im Zivilrecht der beste Anwalt.

star star star star star von BirgitSchulzMs am Mittwoch, 20. Juni 2012

Die Kanzlei Bartholl ist uns durch die guten Bewertungen in Foren und im Internet aufgefallen. Wir hatten wegen einer 19 Stunden Verspätung Probleme mit der Airline. Herr Bartholl hat für uns 1200 Entschädigung wegen der Flugverspätung plus Übernahme der Anwaltskosten plus Schadensersatz für Taxi und Verdienstausfall erstritten. Die Kanzlei und RA Bartholl arbeitet hoch professionell, kundenorientiert und ist bei Fragen immer erreichbar. Wir können die volle Punktzahl vergeben und die Kanzlei weiterempfehlen.Super Service!

star star star star star von Roland.Becker am Mittwoch, 13. Juni 2012

Wir können Herrn Bartholl nur empfehlen. Die Beratung war Klasse. Herr Bartholl ist ein freundlicher und aufmerksamer Rechtsbeistand, der unsere Entschädigungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft in nur 6 Wochen durchgesetzt hat. Schnelle, gute und kompetente Arbeit!

star star star star star von KatjaReigerHamburg am Montag, 09. Juli 2012

Herr Bartholl hat mir superschnell und sehr verständlich bei meinem Ärger mit der Air (..) geholfen. Mein Koffer war nach dem Hinflug verschwunden und ich hatte monatelang versucht, meinen Schaden ersetzt zu bekommen. Herr Bartholl hat sehr schnell und total kompetent den ganzen Schadensersatz PLUS Anwaltskosten PLUS Bonus ohne Gericht ausgehandelt. Ich bin noch heute erstaunt über die schnelle und erfolgreiche Arbeit. Die Kanzlei ist kompetent, zuverlässig und freundlich. Nur weiter zu empfehlen!!

star star star star star von Gertrud.Schmidt am Freitag, 21. September 2012

Herr Bartholl hat mich ganz vorzüglich vertreten gegen die uneinsichtigte Fluglinie Iberia. Die Iberia hatte meinen Koffer und eine wertvolle Jacke verschmutzt und wollte dafür nicht aufkommen. Herr Bartholl hat meine Forderungen sehr schnell einholen können. Es gefiel mir, wie kompetent, ruhig und fachmännisch Herr Bartholl die Angelegenheit gelöst hat. Ein ganz großes Lob von mir. G. Schmidt, Bad Urach

star star star star star von ThomasWiel am Dienstag, 25. September 2012

Das Reisebüro hatte unsere Flüge eine Woche vor Ablfug einfach verschoben. Uns wurde mitgeteilt, dass wir gegen die Flugzeitenänderung nichts machen könnten. Die Flugverschiebung wäre hinzunehmen. Wir der Kanzlei Bartholl BLS die Sache reingereicht und wurden sehr gut beraten. Rechtsanwalt Bartholl hat für uns kostenlos Ersatzflüge organisiert und alles mit der Rechtsschutzversicherung geklärt. Es war eine seriöse und klientenorientierte Vertretung. Wir empfehlen die Kanzlei weiter.

star star star star star von AlfonsW am Donnerstag, 13. September 2012

Wir haben drei Monate vergeblich versucht, von Air Berlin unsere berechtigte Entschädigung gemäß der Flugrichtlinie zu erhalten. Immer wieder wurden wir vertröstet, dass sich die Sache auf Grund eines erhöhten Arbeitsaufkommens verzögern wird. Jetzt wurde es uns zu bunt und wir haben die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl eingeschaltet. Und nach nur zwei Wochen hatten wir die 1600 Euro auf unserem Konto. Eine Klasse Leistung von der Kanzlei Bartholl. Volle Punktzahl!

star star star star star von RoseMeyer am Mittwoch, 26. September 2012

Auf einem Flug von Gran Canaria nach Düsseldorf verschludert die Air Berlin meinen ganzen Koffer samt Laptop, Spiegelreflexkamera und Markenkleidung. Die Air Berlin bietet einen Gutschein von 100 Euro. Nachdem sich Herr Rechtsanwalt Jan Bartholl der Sache angenommen hatte, ging alles ganz schnell. Plötzlich war Air Berlin bereit, 1380 Euro zu zahlen. Die Rechtsberatung war einwandfrei. Eine richtig gute Anwaltskanzlei!

star star star star star von RitaKaetzchen am Donnerstag, 20. September 2012

Eine Bewertung in aller Kürze: RA Bartholl als exzellenter Rechtsanwalt absolut empfehlenswert!!! Schnelle Abwicklung, zielorientiert und den Prozess gewonnen!

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