Bau und Architektenrecht
Seitdem es die Menschen gibt, benötigen diese einen Schlafplatz und eine Unterkunft. Doch Behausungen haben sich im Lauf der Zeit von einer einfachen Hölle zu einem stattlichen, von einem Architekten geplanten und durch das Mitwirken von unzähligen Beteiligten gebauten, Eigenheim entwickelt. Das Bau und Architektenrecht ist eine Sammlung von Gesetzen und Verordnungen welche sich mit den Aspekten des Bauens von dem Entwerfen durch einen Architekten, der Ausführung und Fertigstellung sowie danach auftretenden Baumängeln befasst. Hierbei kann grundsätzlich zwischen dem Baurecht und dem Architektenrecht unterschieden werden.
Baurecht
Das Baurecht beinhaltet alle gesetzliche Regelungen die das Errichten, Umbauen oder das Abreißen von Gebäuden betreffen. Hierbei kann man das Baurecht in zwei Bereiche gliedern. Zum einen das öffentliche Baurecht, also jenes Recht, das etwa die Baufreiheit festlegt. Dieses Gestaltungsrecht beinhaltet das Recht sein Grundstück so zu gestalten wie man möchte. Es wird jedoch durch das Raumordnungsgesetz und das Wohnbaugesetz beschnitten. Diese beiden Gesetze stellen sicher, dass die Gesamtentwicklung von Wohnräumen in eine gewisse Richtung gelenkt wird.
Dem gegenüber steht das private Baurecht. Dieses gehört zu den Zivilrechten und befasst sich mit den Auswirkungen von Bauten von Zivilpersonen, wie etwa den am Baubeteiligten, Nachbarn oder Eigentümer. Hierzu gehören im speziellen alle Fragen welche sich zwischen einem Bauherrn, seinem Architekten sowie den Bauträgern ergeben.
Architektenrecht
Das Architektenrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Architekten die sie im Rahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit eingehen. Unter anderem beinhaltet das, aus unterschiedlichen Gesetzestexten stammende, Architektenrecht Themen wie etwa den Architektenvertrag, das Architektenhonorar, die Architektenhaftung, das Urheberrecht und das Berufsrecht. Im Folgenden wird auf die ersten drei Themen näher eingegangen.
Der Architektenvertrag ist ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag, in welchen der Architekt zur Planung eines Bauwerks beauftragt wird. Dieser sollte alle Verpflichtungen, im speziellen die Leistung des Architekten sowie das Honorar festhalten. Der Vertrag unterliegt der Vertragsfreiheit und wird meistens durch einen Werkvertrag umgesetzt.
Das Architektenhonorar basiert auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und beinhaltet die rechtlichen Preisvorgaben für die Leistungen von Architekten. Dies bedeutet, dass das Honorar durch eine Preistabelle festgelegt wird, welche verschiedene Kategorien wie etwa die Aufgabenstellung, den Schwierigkeitsgrad sowie den Umfang der Leistungen berücksichtigt.
Die Architektenhaftung stellt sicher, dass das Werk eines Architekten die zugesicherten Eigenschaften besitzt. Dieses Gesetz verpflichtet Architekten etwa zu einer Berufshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus werden Schadensansprüche geregelt, die Bauherren bei Fehlern in der Planung welche den Wert oder die Tauglichkeit der Immobilie verringern, stellen kann.