Rechtmäßige Fremdenverkehrsbeiträge in Bernkastel-Kues

von justico.de am 21.12.2017

Eine in Bernkastel-Kues gelegene Weinkellerei muss nun doch die Fremdenverkehrsbeiträge entrichten, entschied das Verwaltungsgericht Trier (2 K 1006/12.TR). Die zunächst obsiegende Klägerin muss es nach entsprechender Nachbesserung seitens der Gemeinde hinnehmen, dass bei ihr wirtschaftliche Vorteile wie Gewinnchancen und erhöhte Verdienstmöglichkeiten durch den Fremdenverkehr berücksichtigt werden. Auf eine tatsächliche Nutzziehung aus dem Tourismus komme es dagegen nicht an, es genüge vielmehr, dass eine objektive Möglichkeit einer Vorteilserlangung vorliege.

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Trier_2-K-100612TR_Fremdenverkehrsbeitraege-in-Bernkastel-Kues-sind-rechtmaessig.news15862.htm