Niederlage für Medienholding AG im „Suhrkamp-Streit“

von justico.de am 21.12.2017

Im sogenannten „Suhrkamp-Streit“, einer Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern des Suhrkamp-Verlags, hat die Medienholding AG vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Niederlage erlitten (5 U 116/13). Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das in den Gesellschaftsverträgen aus den 70er Jahren regelte Vertrauensmänner-Verfahren, das vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens die Befassung von Vertrauensmännern, vergleichbar einem Schlichtungsverfahren, vorsieht, maßgeblich sei. Dieses habe die Klägerin, die Medienholding AG, entgegen der vertraglichen Vorgabe indessen nicht etwa vor Klageerhebung angestrengt, sondern praktisch zeitgleich mit dem Prozess, was Sinn und Zweck der Regelungen widerspreche. Denn die Schlichtung könne nur dann Sinn und Zweck erfüllen, wenn sie nicht zur bloßen Formalie verkümmere.

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_5-U-11613_Suhrkamp-Streit-OLG-am-Main-weist-Klage-der-Medienholding-AG-wegen-Wirksamkeit-von-Gesellschafterbeschluessen-als-unzulaessig-zurueck.news18164.htm