Landtag beschließt 2,5-Prozent-Sperrklausel

von justico.de am 16.06.2016

Tatsächliche Förderung der Funktionsfähigkeit des Landtages? - Der Landtag in NRW hat eine Sperrklausel für Kommunalwahlen in Höhe von 2,5 % eingeführt, um Splittergruppierungen in den kommunalen Parlamenten zu verhindern. Viele kleine Splitterparteien, mehrere Gruppierungen, aber keine Mehrheit im Parlament - solche aktuell häufig vorzufindenden Verhältnisse sollen unterbunden werden, um die Arbeits- und Mehrheitsfähigkeit der Parlamente wiederherzustellen bzw. zu stärken. Problematisch ist daran jedoch, dass den Stimmen, die auf Wahlbewerber entfallen, die die Grenze von 2,5 % nicht erreichen, keinen Erfolgswert besitzen und damit komplett untergehen. Nur in engen Grenzen und bei Vorliegen von zwingenden Gründen lässt das Bundesverfassungsgericht ein solches Ergebnis zu. Ob die Herstellung von klaren Mehrheitsverhältnissen einen solchen zwingenden Grund darstellt, ist mehr als fraglich.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/landtag-nrw-sperrklausel-2-5-prozent-huerde-kommunalwahlen-verfassungsklage-angekuendigt/