Datenschutz bei Facebook gestärkt

von justico.de am 07.10.2015

Sie nutzen Facebook und haben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen Klick zugestimmt? - Dann bringt Ihnen die aktuelle Entscheidung des EuGH - Az: C-362/14 - aktuell noch nichts, denn nach den AGB haben Sie zugestimmt, dass personenbezogene Daten "in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet" werden dürfen. Sehr deutlich hat der EuGH aber festgestellt, "dass eine Regelung, die es den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletzt". Weiter wurde festgestellt, dass die Tatsache, dass Europäer vor Gericht keinen Einspruch gegen die Weiterverarbeitung ihrer Daten erheben können, den "Wesensgehalt des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz" verletzt. Trotz des Urteils dürfen auch weiterhin Daten in die USA weitergegeben werden, Konsequenz ist aber, dass diese nicht mehr automatisch durch "Safe Harbor" - das die Rahmenbedingungen für den Transfer personenbezogener Daten von Europa in die USA festlegt - vor einer Überprüfung durch nationale Datenschutzbehörden geschützt sind.

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150117de.pdf