Bier darf nicht als als "bekömmlich" vermarktet werden

von justico.de am 09.11.2016

Darf eine Brauerei mit dem Attribut "bekömmlich" ihr Bier bewerben? - Nach einem Urteil des OLG Stuttgart - Az.: 2 U 37/16 - darf sie das nicht, die Brauerei wurde zur Unterlassung einer entsprechenden Werbung verpflichtet. Zur Begründung wurde ein Urteil des EuGH herangezogen, nach dem Angaben zu alkoholischen Getränken frei von jeder Mehrdeutigkeit sein müssen. Hier sei jedoch ein Gesundheitsbezug festzustellen, denn mit der Angabe "bekömmlich" werde impliziert, dass negative oder schädliche Auswirkungen für die Gesundheit, die normalerweise mit dem Konsum verbunden sind, bei dem beworbenen Produkt fehlen oder geringer ausfallen. Weiter umfasse der Begriff "bekömmlich" das Versprechen, dass das beworbene Lebensmittel auch bei längerem Konsum in keiner Weise schade.

http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-stuttgart-bier-darf-nicht-als-als-bekoemmlich-vermarktet-werden