Zerstören

Ein Zerstören liegt dann vor, wenn aufgrund der erfolgten Einwirkung auf die Sache diese in ihrer Existenz vernichtet oder so wesentlich beschädigt ist, dass sie ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat.

Der gefällte Baum

Der Baum im Garten ist gefällt, die Schaukel darunter von einem gefallenen Ast so instabil gemacht, dass man auf ihr nicht mehr gefahrlos schaukeln kann.

Erläuterung:

=> Gefällter Baum: Existenz vernichtet

=> Instabile Schaukel: wesentlich beschädigt

=> Einsturzgefahr bei weiterem Schaukeln: Brauchbarkeit völlig verloren