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Kanzlei RAe. Rapräger, Hoffmann & Partner

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht

Stengelstraße 7
66117 Saarbrücken
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Saarland

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Bürozeiten
Montag 08:0018:00
Dienstag 08:0018:00
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Freitag 08:0017:00

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Das Team von RAe. Rapräger, Hoffmann & Partner

14 Anwälte

Irene Blickle-Scheid
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
Thomas JR. Berscheid
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
Christian Maurer
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Familienrecht
Lothar JR. Klein
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Familienrecht
JR Eberhard Gelzleichter
  • Rechtsanwalt
Elvira Bier
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Medizinrecht
  • Fachanwältin für Sozialrecht
Uwe Kielholz
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Elisabeth Maria Koch
  • Rechtsanwältin
Ottmar Krämer
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Prof. Dr. Holger Kröninger
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Almut Menn
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht
Stefanie Nowak
  • Rechtsanwältin
Christian Funk
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
Dr. Laura Sabrina Klein
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Über RAe. Rapräger, Hoffmann & Partner

Seit über 50 Jahren sind wir zuverlässiger und berechenbarer Partner großer und kleiner Unternehmen, öffentlicher Auftraggeber sowie Privatpersonen.


Bewertungen für RAe. Rapräger, Hoffmann & Partner

star star star star star Mittwoch, 06. Januar 2021

Gute Begleitung durch Herrn Dr. Hüther, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Sachen Kündigung und Durchsetzen einer Abfindungszahlung. Gute Zusammenarbeit, gute Kommunikation und Menschlichkeit. Empfehle ich weiter.

star star star star star von Joerg Zenner am Mittwoch, 27. Juli 2022

Familienrecht, diese Beschränkung, da ich nur in diesem Bereich bewerten kann. Ich fühlte mich rückblickend nicht gut vertreten, musste deshalb im weiteren Verlauf das Mandat entziehen. Kein leichter Schritt, wenn man es finanziell betrachtet. Aber umso aussagekräftiger. Missfallen hat mir besonders: - massive Kommunikationsdefizite, oft musste ich mehrfach an- und nachfragen; - selbst nach Besprechung dieses Punktes konnte ich keine signifikante Verbesserung feststellen; - gipfelte in vermeidbarer Feststellungsklage der Gegenseite, wegen eines Punktes, den ich zuvor -konkret und wiederholt- angefragt hatte und unbeantwortet blieb; (Hierzu übernahm die Kanzlei -nach meiner Beschwerde- dann die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten) - nach meinem Empfinden wurde überwiegend auf die Gegenseite reagiert, zu wenig selbst agiert; - mangelnde Empathie und Verständnis gegenüber mir als Mandant; - zerstörte Vertauensbasis. Nachdem ich wiederholt, auch im persönlichen Gespräch, Kritikpunkte angesprochen hatte und ich keine Veränderung feststellen konnte, blieb nur noch der Mandatsentzug. Geschäftsgebühren wurden -bis auf einen Teilbereich- mit Faktor 1,5 berechnet. Insgesamt bleibt mir nur, die negativst mögliche Bewertung abzugeben.