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Melanie Kesting

Melanie Kesting

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Dülkener Str. 4
41366 Schwalmtal
Waldniel
Nordrhein-Westfalen

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02163 4994828
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02163 4995732
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www.kanzleikesting.de/

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Bürozeiten

Montag 08:0012:00
14:3018:00
Dienstag 08:0012:00
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Mittwoch 08:0012:00
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Donnerstag 08:0012:00
14:3018:00
Freitag 08:0012:00
14:3018:00

Rechtsgebiete

Familienrecht Verwaltungsrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

2006 Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Über Melanie Kesting

Suchen Sie jemanden, der sich wirklich für Sie einsetzt?

Ob Scheidung, Erbschaft oder Verkehrsunfall. Mit meiner abgeschlossenen Fachanwaltsausbildung im Familien- und Erbrecht packe ich Ihre individuellen Rechtsprobleme an.

Kompetent, engagiert aber auch erfrischend menschlich und unkompliziert!

Mein junges Team und ich stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat in den Kanzleiräumen auf der Dülkener Straße 4 in Waldniel zur Seite.

Überzeugt? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin.


Auf dieses Rechtsgebiet habe ich ein besonderes Augenmerk gelegt – auch durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang zum Fachanwalt Familienrecht.

Doch was ist eigentlich alles „Familienrecht“? Hierunter fallen so unterschiedliche Schwerpunktthemen wie Trennung/Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht und vieles mehr. Aber warum erst zum Anwalt gehen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist?

Auch bei wichtigen Fragen wie Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen stehe ich Ihnen zur Seite. Gemeinsam finden wir bereits im Vorfeld einer streitigen Auseinandersetzung eine einvernehmliche Lösung.

Ein zweiter Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf diesem Rechtsgebiet – darum habe ich im Jahr 2007 den Lehrgang zum Fachanwalt Erbrecht absolviert. Denn das Erbrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihrem Willen auch für die Zeit nach dem Tod Gültigkeit zu verschaffen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche von den Hinterbliebenen genau umgesetzt werden, halte ich den so genannten "letzten Willen" gemeinsam mit Ihnen rechtlich wirksam in einem Testament, einem gemeinschaftlichem Testament oder einem Erbvertrag fest.

Aber was tun als Hinterbliebener, wenn es dafür schon zu spät ist? Auch bei Erbauseinandersetzungen sowie der Durchsetzung von Erbrechts- oder Pflichtteilsansprüchen stehe ich Ihnen zur Seite, um gemeinsame Lösungen zu finden.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen in sämtlichen Rechtsgebieten als Anwältin zur Verfügung. Nur beispielhaft zu nennen wären an dieser Stelle das allg. Zivilrecht (Verträge, Forderungen u.a.), Verkehrsunfallregulierungen und Straf- und Bußgeldangelegenheiten.

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