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Kernstadt
Hessen

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www.kanzlei-am-adolfsturm.de
Bürozeiten
Montag 08:0013:00
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Dienstag 08:0013:00
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Mittwoch 08:0013:00
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Über Kanzlei am Adolfsturm

Die Anwalts- und Notarkanzlei wurde im Jahre 1964 von Rechtsanwalt und Notar a. D. R. Adolph gegründet. In den letzten Jahren ist das Büro zu einem mittelständischen Unternehmen gewachsen, das aus 4 Juristen besteht. Bürozeiten: montags - freitags jeweils von 08:30 - 13:00/14.00 - 18.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten. Peter Heidt, geb 1965 in Frankfurt/M., studierte an der Justus-Liebig-Universität Gießen Jura. Vor dem 2. jur. Staatsexamen, der Zulassung zur Anwaltschaft 1995 und dem Eintritt in die Kanzlei war Herr Heidt 2 Jahre als Assistent eines Landtagsabgeordneten in Wiesbaden tätig. Herr Heidt kann an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten. In dem Bereich Inkasso realisieren wir für Sie Ihre berechtigten Forderungen gegen Schuldner im In- und Ausland. Wir vertreten Sie dabei von der außergerichtlichen Geltendmachung über das gerichtliche Mahnverfahren, bis zur Vollstreckung und zur vollständigen Erfüllung Ihrer Forderungen.


Rechtsanwalt Peter Heidt ist auf das private Baurecht spezialisiert. Jeder, der sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangel- hafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauab- laufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oft- mals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage. Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinander- setzung von Bauherren und Baufirmen stattfinden soll. Gut beraten ist also, wer hier bereits früh Vorsorge geleistet hat durch entsprechende Verträge schon vor Baubeginn, wer in der Bauzeit sich stets auf einen kompetenten und versierten An- sprechpartner verlassen kann und wer nach Beendigung des Bauvorhabens im Falle des Auf- tretens eines Mangels sich durchsetzt, weil er bereits hierfür schon zuvor die Grundlagen geschaff- en hat. Juristische Beratung und das Bereithalten der notwendigen Kompetenzen ist gerade bei der Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich und erspart Ihnen nicht nur viel Ärger, sondern auch ihr Geld. Diese Aufgabe wird von Peter Heidt gern übernommen und in enger Zusammen- arbeit mit Ihnen und den Sie beratenden wirtschaftlichen, technischen oder baubetrieblichen Experten gelöst.

Bewertungen für Kanzlei am Adolfsturm

star star star star star von Andreas Vesper am Mittwoch, 01. Januar 2020

In meinen Verfahren hat Herr Heidt nach Konsultation bei zwei weiteren Kollegen soviel versemmelt, dass es auf keine Kuhhaut geht. Warum? Herr Heidt ist vollkommen unvorbereitet und zu spät zu einer Hauptverhandlung wegen einer kleiner Owi-Sache gekommen, die bei einer Richterin stattgefunden hat, die von einem anderen Rechtsanwalt als 'Gewitterhexe' bezeichnet worden ist. Herr Heidt hat in der Hauptverhandlung keinerlei Initiative gezeigt und er hatte nicht einmal einen Stift dabei, um seine beiden Anträge auf Papier zu kritzeln, das er sich aus dem Drucker des Gerichtes borgen musste. Der 'Erfolg' seiner Bemühungen gipfelte in einer Verdoppelung der Geldstrafe. Genau dafür braucht man einen Rechtsanwalt. Die anschließende Rechtsbeschwerde an das OLG Frankfurt enthielt mehrere schwere Formfehler und fehlende Anträge. Als das OLG Frankfurt dann mal entschieden hatte, habe ich Herrn Heidt sofort aufgefordert, die richtigen Schritten einzuleiten, was er über 3 Monate pflichtwidrig unterlassen hatte. In diesem Zeitraum habe ich ihn genau einmal für 3 min ans Telefon bekommen, nachdem ich das eigens seine Kanzlei aufgesucht hatte. In diesem 3 min stellte er mir hauptsächlich dar, dass er das Amt des Bundestagsabgeordneten mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbaren könne. Was bleibt? Herr Heidt wird ein formales Beschwerdeverfahren der zuständigen Rechtsanwaltskammer bekommen und er wird für den mir entstandenen Schaden haften müssen. Ein anderer Rechtsanwalt der Herrn Heidt kennt, erzählte mir, dass er grundsätzlich IMMER zu spät bei Gericht einträfe. Ich nenne so ein Verhalten 'Parteiverrat' und ich habe noch nie einen schlechteren Rechtsanwalt als Herrn Heidt gesehen!