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Heinz-Dieter Sprung

Rechtsanwalt

Heideweg 40
17291 Prenzlau
Brandenburg

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Rechtsgebiete

Bußgeldrecht Familienrecht Strafprozessrecht Strafrecht Verkehrsstrafrecht

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1999 Brandenburgische Rechtsanwaltskammer

Bewertungen für Heinz-Dieter Sprung

star star star star star Freitag, 02. Februar 2018

Wenn Sie diese hier benannte Kanzlei Sprung wählen, sollten Sie auf Folgendes achten: Klare Vorstellungen schon mitbringen. Nicht damit rechnen, dass die von Ihnen erwarteten durchzusetzenden Forderungen in der Klage enthalten sind, es sei denn, Sie fordern die Einsicht der Klage, bevor er diese beim Gericht einreicht. Ich habe die Klageschrift erst nach dem Erhalt der Klageerwiderung erhalten, und da auch erst nach Mahnung. Und dabei darauf achten, dass Ihre Klageabsicht sich auch in der Klageschrift wiederfindet. Mitteilungen, um Ihre Forderungen dem RA zu verdeutlichen, nur per Einschreiben senden, oder eine Möglichkeit suchen, nachweisen zu können, dass er diese auch erhalten hat. Nicht erwarten, dass der RA Beweismittel, wie z. B. Ermittlungsergebnisse, vor einer Verhandlung besorgt. Wenn sich ein Problem auftut, lieber einen anderen Rechtsanwalt um Rat fragen, rechtzeitig, damit Ihnen nicht Nachteile erwachsen. Nicht blindlings unterschreiben, dass Sie dem RA überlassen, wie er den Prozess führt. Lassen Sie sich die Prozessführung rechtzeitig darlegen. Sollte sich im Prozess andeuten, dass ein Vergleich angestrebt wird, ist Vorsicht geboten. Insgesamt sollten Sie darauf achten, dass der RA nicht bemüht ist, das Aufwand-Nutzen-Verhältnis, also seiner Tätigkeit zu seinem „Verdienst“, zu seinem Vorteil zu gestalten. Wenn Sie diesen Anwalt Sprung als rechtlichen Betreuer bekommen, gilt das ebenfalls. Denn wenn Sie nicht darauf achten, dass er auch tätig wird, möglichst schon im ersten Monat, dann kann es Ihnen passieren, dass er nach einiger verflossener Zeit ohne Hilfe, die Entlassung beantragt, und ein gestörtes Vertrauensverhältnis bemüht, welches Sie gestört haben sollen, aber ohne mit Ihnen vorher das nötige Gespräch zu führen, und dann vergeht eine längere Zeit, wo er weiterhin passiv bleibt. Eventuell haben Sie dann nicht nur das alte Problem, sondern mit seiner UN- „Tätigkeit“ ein weiteres. Ich verbürge mich für das Erlebte.

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