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Kanzlei Harre & Koch-Fahs

Kanzlei

Innungsstraße 9
21244 Buchholz in der Nordheide
Dibbersen
Niedersachsen

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Über Harre & Koch-Fahs

Unser Anspruch ist es, unseren Mandanten eine hoch qualifizierte Betreuung in allen Rechtsangelegenheiten zu bieten. Wie wir diesen Anspruch verwirklichen wollen? Wir nehmen Sie ernst: Sie können sich auf uns verlassen. Aber wir müssen uns auch auf Sie verlassen können. Deshalb ist für uns Offenheit ein ganz wesentlicher Faktor einer funktionierenden Geschäftsbeziehung. Sachliche Kritik ist uns willkommen. Sie sollen uns verstehen: Wir reden Klartext. Denn wir sind keine Rechtsverdreher, sondern Ihre Rechtsvertreter. Nicht immer ist ein Gerichtsverfahren die bessere Lösung.


Natürlich werden von beiden Notaren sämtliche Arten von Urkundsgeschäften ausgeführt, doch hat sich aufgrund der Vielzahl von Rechtsgeschäften in bestimmten Rechtsgebieten eine Spezialisierung heraus gebildet, die wir aus berufsrechtlichen Gründen nicht gesondert hervor heben dürfen. Anders ist dies im Bereich anwaltlicher Tätigkeit. Wir verstehen uns als Allgemeinkanzlei, in der die üblichen und alltäglichen Rechtsprobleme der Verbraucher, Gewerbetreibenden und Firmen in Buchholz und der Metropolregion Süderelbe sachgerecht und zeitnah bearbeitet und erledigt werden. Das Spektrum reicht vom Vertragsrecht (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Versicherungsvertrag, Handelsrechtlichen Vertrag, Leasingvertrag, Gesellschaftsvertrag, etc.) über das Familienrecht und Erbrecht bis hin zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Daneben hat sich ein starkes Maß an Spezialisierung bei jedem der drei Partner heraus gebildet, welches bereits bei Frau Koch-Fahs durch die Fachanwaltschaft für das Familienrecht sowie bei Herrn Harre durch den Fachanwalt für das Verkehrsrecht dokumentiert ist und bei Herrn Falk demnächst durch den Fachanwalt für das Arbeitsrecht dokumentiert sein wird.