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Kanzlei Günther & Kühn

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Leipziger Str. 267 - 271
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Das Team von Günther & Kühn

2 Anwälte

Gerd Günther
  • Rechtsanwalt und Notar
Daniel Kühn
  • Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht Arbeitsrecht Arzthaftungsrecht Eherecht Erbrecht Familienrecht Grundstücks- und Immobilienrecht Miet- und Pachtrecht Mietrecht Notarrecht Pachtrecht Sozialversicherungsrecht Strafrecht Verkehrsrecht Wohnungseigentumsrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Über Günther & Kühn

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Kassel Daniel Kühn. Professionelle und unkomplizierte Hilfe bei Kündigung, Abmahnung und Arbeitszeugnissen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


Der unfreiwillige Verlust des Arbeitsplatzes ist oft ein Schock. Je mehr der Job in den Lebensmittelpunkt des Betroffenen gerückt ist, desto größer der Schmerz. Man ist enttäuscht. Arbeitgeber sprechen (bewusst oder auch unbewusst) Kündigungen aus. Sie verkennen das Kündigungsschutzgesetz. Viele Arbeitnehmer denken ihnen stehe keine Abfindung zu. Sie kennen ihre Rechte nicht. Hier steigt unsere Kanzlei ein. Wir beraten, helfen und streiten uns für Sie (egal ob vor Gericht oder direkt mit dem Arbeitgeber). Kündigungen sind unser Metier. Aber Achtung. Viele Arbeitgeber wissen auch um das Gefühlschaos die einem frisch Gekündigten unterlaufen können. Wollen sie den Mitarbeiter schnell loswerden, geht es im ersten Gespräch nicht nur darum, das Ende des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen. Auf dem Tisch liegt womöglich gleich die schriftliche Kündigung – samt Aufhebungsvertrag. Der Personaler gibt sich teilnahmsvoll und unterstreicht die Großzügigkeit des darin formulierten Angebots, das – leider, leider, Sie müssen verstehen – nur heute gilt. Gut möglich, dass der Arbeitnehmer den Stift zückt. Wer einer solchen Taktik zum Opfer fällt, könnte es bitter bereuen, denn die Möglichkeit sich zu wehren ist nicht mehr gegeben. Nicht nur das(!!): „Häufig enthalten diese Verträge auch eine Klausel, die besagt, dass alle Ansprüche mit dem letzten Gehalt abgegolten sind“. Ist der Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, gibt es kein zurück – es sei denn, dem Arbeitgeber könne Nötigung nachgewiesen werden. Deshalb bei vor jedem Aufhebungsvertrag, bei einer Abmahnung oder Kündigung....sofort uns kontaktieren. Wir helfen.

Bewertungen für Günther & Kühn

star star star star star Dienstag, 15. Februar 2022

Herr Kühn hat mich bei mehreren Angelegenheiten/Fragen sehr kompetent beraten. Das Gespräch war sehr aufschlussreich. Als Rechtsanwalt sehr zu empfehlen!