Kanzlei Best & Küster Rechtsanwälte

Kanzlei für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht

Taunusstr. 5
65183 Wiesbaden Hessen

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Bürozeiten
Montag 08:0020:00
Dienstag 08:0020:00
Mittwoch 08:0020:00
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Freitag 08:0020:00
Samstag 08:0020:00

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Das Team von Best & Küster Rechtsanwälte

3 Anwälte

Daniela Best
  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dorothea Winter
  • Rechtsanwältin
Philip Sinnwell
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht

Sprachen

Deutsch, Englisch, Englisch / Amerikanisch, Französisch, Serbokroatisch

Über Best & Küster Rechtsanwälte

Wir begrüßen Sie recht herzlich bei der Rechtsanwälte Best & Küster, einer auf Spezialisierung ausgerichteten Kanzlei in Form einer Partnerschaftsgesellschaft. Unser Ziel ist, die Mandanten durch eine starke Spezialisierung in den einzelnen Gebieten kompetent zu beraten. Die Spezialisierung ist bei der Vielzahl von Gesetzesänderungen und neuen Entscheidungen ein unbedingtes Muss, wenn die einzelnen Fachgebiete in gleicher Qualität bearbeitet und die Mandanten in gleicher Qualität beraten werden sollen.


Unsere Tätigkeit im Baurecht umfasst die Beratung und Vertretung zu allen Fragen des privaten Baurechts. Gerade im Baurecht ist eine begleitende beratende Tätigkeit eines Anwalts während eines Bauvorhabens von Vorteil. Unser Ziel ist es, durch eine frühzeitige beratende Begleitung des Bauvorhabens eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Die Erfahrung zeigt, dass für alle Beteiligten eine schnelle außergerichtliche Abwicklung sinnvoller ist als ein langwieriger kostenintensiver Rechtsstreit. Gelingt dies nicht, werden durch die Begleitung die Weichen für den Ausgang des späteren Prozesses gestellt. Unsere mietrechtliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung in allen mietrechtlichen Fragen zum Wohnraum- und Gewerberaummietrecht. Das Mietrecht ist für Privatleute durch die Vielzahl an Entscheidungen kaum überschaubar. Darum bietet es sich an, unmittelbar einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen, damit formelle Fehler vermieden werden. Das Wohnungseigentumsrecht umfasst insbesondere die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander sowie das Verhältnis zum Verwalter und zum Beirat. Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften wie auch einzelne Wohnungseigentümer primär in Fragen des Baurechts bei Wohnungseigentumsanlagen. Auch hier ist es meistens sinnvoll, vor Unterzeichnung eines Erwerbervertrages und der Akzeptanz der Teilungserklärung, den Vertrag prüfen zu lassen oder Fragen durch die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung zu klären.